Als US-Präsident John F. Kennedy Anfang der 60er Jahre zum ersten Mal das
politische Ziel des Verbraucherschutzes formulierte und die Vereinten Nationen
seine Forderungen 1969 als Grundlage dafür nutzten, um den 15. März zum
Weltverbrauchertag zu erklären, waren das Internet und Smartphones noch
unbekannt.
Doch der technische Fortschritt, heute immer und überall
online zu sein und damit ganz flexibel und individuell über
Internetinformationen zu verfügen, hat für die Verbraucher auch seine
Tücken.
Darauf wiesen gestern die Leiterin der örtlichen
Verbraucherzentrale, Christiane Lersch und ihre Kollegin
Ariane Jessen hin: „Wer über sein Smartphone oder mit einem USB-Stick mobiles
Internet nutzt, sendet automatisch seine Mobilfunknummer an den jeweiligen
Anbieter und Internetseitenbetreiber“, erklärt Lersch.
Das
ist so lange kein Problem, so lange man nicht versehentlich eine Seite oder eine
Internetanzeige anklickt, mit deren Hilfe sich eine für den Internetnutzer auf
den ersten Blick nicht erkennbare Hintergrundseite öffnet, mit der der mobile
Internetnutzer, ohne es zu merken und zu wollen, ein Abonnement
abschließt.
„Diese Fälle haben sich in den letzten Wochen deutlich
gehäuft. Allein heute haben wir neun Bürger beraten, die durch ein solches
ungewolltes Online-Abo mit einer überhöhten Handyrechnung zu uns gekommen sind.
Und im vergangenen Monat waren es insgesamt 20 in dieser Angelegenheit
ratsuchende Bürger“, berichten Jessen und Lersch. Die
Bandbreite der ungewollten Abos, die wöchentlich zwischen 2,99 Euro und 9,99
Euro kosten, reicht vom Horoskop über die Wettervorhersage bis zum
Erotikdienst.
„Das Problem
besteht darin, dass die Betroffenen mit den Anbietern der oft im Ausland
ansässigen Anbieter der fraglichen Onlinedienste Kontakt aufnehmen müssen, um
ihr ungewolltes und teures Abo zu stoppen“, beschreibt Lersch das Hauptproblem der geschädigten
Smartphone-Nutzer.
Ihr Rat an die Verbraucher: Jede Handyrechnung genau
überprüfen und mit dem Telekommunikationsanbieter eine teilweise oder totale
Sperrung von Drittanbietern vereinbaren oder im Schadensfall diesem schriftlich
mitzuteilen, dass man nur bereit sei, die unstrittigen Grundgebühren zu
bezahlen. Lersch geht davon aus, dass die Marktwächter
der Verbraucherzentralen schon bald auf die Bundestagsabgeordneten und die
Bundesregierung zugehen werden, um die offensichtliche Gesetzeslücke im
Verbraucherschutzrecht und im Fernabsatzgeschäftsrecht zu schließen.
Geschädigten bieten Jessen und Lersch auch eine konkrete
Begleitung und Beratung an, um die ungewollten Abos wieder los zu werden.
Dieser Text erschien am 16. März 2016 in NRZ und WAZ
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