An diesem Wochenende haben Mülheims Katholiken die Wahl. Gemeinderäte und Kirchenvorstände sind neu zu besetzen. Gewählt wird jeweils vor und nach den Gottesdiensten. Von rund 60 000 Katholiken sind 43 641 wahlberechtigt. 16 Mitglieder für den Kirchenvorstand Die Kirchenvorstände werden auf der Pfarreiebene, also für St. Mariae Geburt, St. Mariae Himmelfahrt und St. Barbara gewählt. Sie bestehen aus jeweils 16 Mitgliedern, wobei die Pfarrer als „geborener" Vorsitzender des Kirchenvorstandes amtieren. Die Kirchenvorstände werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt, wobei jeweils nach drei Jahren die Hälfte der Mandate ausläuft und neugewählt werden muss, um Kontinuität und Wandel sicherzustellen. Der Kirchenvorstand ist für alle Personal,- Finanz- und Liegenschaftsfragen der Pfarrgemeinde zuständig.
Die Mandatszahl in den Gemeinderäten schwankt, je nach Anzahl der Gemeindemitglieder zwischen acht und zwölf. Die Gemeinderäte werden, wie das Wort sagt, auf Gemeindeebene, also für St. Mariae Geburt (Stadtmitte), St. Joseph (Heißen), St. Barbara (Dümpten), St. Mariae Rosenkranz (Styrum), Christ König (Winkhausen), St. Engelbert (Eppinghofen), St. Mariae Himmelfahrt (Saarn), Herz Jesu (Broich) und St. Michael (Speldorf) gewählt.
Ihre Mitglieder sind vor allem für pastorale Fragen, wie etwa die Gottesdienstgestaltung, die Einrichtung von Kreisen und Gruppen, den Kommunion- und Firmunterricht oder die Organisation von Gemeindefesten verantwortlich. Pfarrer und andere pastorale Mitarbeiter der Gemeinden gehören den Gemeinderäten als geborene Mitglieder an. Außerdem können die Gemeinderäte fachkundige Gemeindemitglieder in ihr Gremium berufen. Drei Pfarrgemeinderäte in Mülheim Aus den Reihen der Gemeinderäte rekrutieren sich dann später per Delegation auch die Mitglieder der drei Mülheimer Pfarrgemeinderäte . Den Pfarrgemeinderäten gehören die jeweiligen Gemeinderatsvorsitzenden und je nach Gemeindegröße ein bis drei weitere Gemeinderäte an. Hinzu kommen die Pfarrer und Pastöre als geborene Mitglieder, zwei Vertreter der jeweiligen Pastoralkonferenz und bis zu drei fachkundige Gemeindemitglieder, die von den Pfarrgemeinderäten in ihr Gremium hinzuberufen werden können.
Bei den Gemeinderatswahlen darf jeder wählen, der mindestens 16 Jahre alt ist. Kandidaten für dieses Gremium müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Kirchenvorstände dürfen von allen Gemeindemitgliedern gewählt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Um für den Kirchenvorstand zu kandidieren, muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Wahlbeteiligung ist eher niedrig Obwohl die Wahlbeteiligungen in den letzten Jahren mit 10 bis 15 Prozent extrem niedrig waren, bereuen Kirchenvorstand Martin Behmenburg und Gemeinderat Olaf Meyer ihre Mitarbeit in den Gremien ihrer Gemeinde St. Mariae Geburt keineswegs: „Mir war es gerade im Zuge des Fusionsprozesses wichtig, selbst Einfluss auf Finanz- und Personalfragen zu nehmen. Und das hat auch verhältnismäßig gut geklappt", beschreibt Behmenburg seine Motivation. Und Meyer betont: „Nur zu sagen, dies und das gefällt mir in der Kirche nicht, wäre mir zu einfach. Ich will auch etwas verbessern können."
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