Sonntag, 30. April 2017

Rollatoren sind heute Bestseller: Wie kommen Pflegebedürftige an die für sie geeigneten Hilfsmittel? Ein Gespräch mit Gertrud Wagener, die seit 30 Jahren in Heißen ein Sanitätshaus betreibt.

Rollatoren gehören heute zum Straßenbild. Sie sind nur ein Sinnbild für di e Alterung unserer Stadtgesellschaft und ein Beispiel für Hilfsmittel, die das Leben im Falle der Pflegebedürftigkeit leichter machen. Gertrud Wagener, die seit 30 Jahren, zusammen mit ihrem Sohn Jens und ihrer Tochter Dörte in Heißen ein Sanitätshaus betreibt erklärt das kleine Einmaleins der Hilfsmittel.

Wie bekommt man  Hilfsmittel?
Sie werden vom Hausarzt per Rezept verschrieben. Und dann kommen die Kunden damit in unser oder in ein anderes Sanitätshaus. Wenn jemand erst mal gar nichts weiß und sich  informieren möchte, machen wir Hausbesuche, um mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort ihren persönlichen Hilfebedarf festzustellen.

Welche Hilfsmittel werden besonders häufig nachgefragt?
Die meisten Kunden, die zu uns kommen, brauchen einen Rollator, weil sie nicht mehr selbstständig laufen können oder Gleichgewichtsstörungen haben. Der Rollator hilft den Betroffenen, ihre alltäglichen Erledigungen selbstständig zu machen. Wenn der körperliche Verfall dann voranschreitet, muss irgendwann ein Rollstuhl und noch später vielleicht ein Pflegebett angeschafft werden. Es gibt aber auch kleinere Hilfsmittel, die  zum Beispiel die hygienische Versorgung erleichtern. Ich denke da etwa an einen Toilettenstuhl, Haltegriffe fürs Bad oder fürs WC oder an einen Badewannenlifter.

Werden diese und ähnliche Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?
Sie werden alle zu 100 Prozent bezahlt, wenn ein Arzt sie als notwendig verschrieben hat. Mit dem Rezept kommen die Kunden dann zu uns und wir machen einen Kostenvoranschlag. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Hilfsmittel, wie etwa ein Pflegebett oder ein Rollstuhl individuell angefertigt werden müssen. Und dann kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen zu den Leuten nach Hause, um sich von ihrem Hilfebedarf zu überzeugen.

Die Krankenkasse kauft also das Hilfsmittel für den pflegebedürftigen Patienten?
Nein. Die Hilfsmittel werden von der Krankenkasse nicht gekauft, sondern gemietet und den Versicherten dann zur Verfügung gestellt. Dabei hat jedes Hilfsmittel seine eigene Mietdauer. Bei einem Pflegebett sind es zum Beispiel zwei bis vier Jahre. Wird das Pflegebett dann immer noch benötigt, wird ein neues Pflegebett verschrieben und mit einer Mietpauschale dem Versicherten zur Verfügung gestellt. Das gleiche Prinzip gilt auch für Rollatoren und Rollstühle. Hier liegen die Mietzeiten allerdings bei fünf Jahren.

Man braucht also keine Angst zu haben, dass man sich finanziell überfordert, wenn man Hilfsmittel in Anspruch nimmt?
Das braucht man auf gar keinen Fall zu haben. Wichtig ist nur, dass man sich bei der Anschaffung von Hilfsmitteln von Ärzten, Betreuern und Sanitätshäusern gut beraten lässt, damit die Hilfsmittel auch auf den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen abgestimmt werden können. Es macht in der Praxis ja schon einen enormen Unterschied, ob Sie es mit einem klein- oder groß gewachsenen oder um einen leicht- oder schwergewichtigen Menschen zu tun , der das Hilfsmittel benutzen soll.

Und was passiert, wenn während der Mietzeit an dem Hilfsmittel ein Schaden auftritt?
Dann tritt unsere Gewährleistungspflicht als Sanitätshaus ein und wir müssen den Schaden für den Kunden kostenfrei beheben.

Ist der Hilfsmittelbedarf im Zuge des demografischen Wandels angestiegen?
Auf jeden Fall. Seit 15 Jahren registrieren wir einen deutlichen Anstieg alter und pflegebedürftiger Kunden.

Kennen Sie als Anbieter von Hilfsmitteln so etwas wie einen Fachkräftemangel?
Leider haben wir einen akuten Fachkräftemangel.Wir könnten hier einen Lageristen, einen Groß- und Aushandels,- einen Einzelhandels- oder einen Kaufmann bzw. eine Kauffrau im Gesundheitswesen ausbilden. Wir finden aber derzeit keine geeigneten und motivierten Bewerber für diese Ausbildungsplätze.

Auch für Blinde und Sehebehinderte gibt es Hilfsmittel

Auch für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es Hilfsmittel, die zum Teil von der Krankenkasse finanziert werden und zum Teil über das Blinden- und Sehbehinderten-Geld getragen werden müssen.

Zu diesen Hilfsmitteln gehören zum Beispiele sprechende Uhren, sprechende Personen- und Haushaltswagen oder Vorlesesysteme.
Die kostenlose zu beziehende Hörzeitung Echo Mülheim (s  455 42 88) bietet aktuelle lokale Nachrichten.

Betroffene finden beim Blinden- und Sehbehindertenverein (BSV) eine fundierte und kostenfreie Hilfsmittelberatung, die an jedem ersten Donnerstag im Monat (von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr) im Medienhaus am Synagogenplatz angeboten wird.

Auskunft und Anmeldung sind bei den Vorsitzenden des BSVs, Maria St. Mont (Telefon 0208/4730 12) und Gabriele Dreischärf-Brans (Telefon 0208/411 84 178). Hilfreich und informativ ist auch die Internetseite des Vereins: www.bsv-muelheim.de

Dieser Text erschien am 29. April 2017 in der Neuen Ruhr Zeitung

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