Montag, 26. August 2013

Kein Platz in der Herberge? Fragen und Antworten zur Lebenssituation der Flüchtlinge in unserer Stadt

Politisch Verfolgte genießen Asyl.“ So steht es im Artikel 16a des Grundgesetzes. Das Asylrecht wurde 1949 auch deshalb in unsere Verfassung geschrieben, weil viele Deutsche während der Nazi-Zeit in anderen Ländern Asyl suchten und finden mussten.


Heute protestieren Menschen in unserem Land vor Flüchtlingsunterkünften, weil sie Angst haben, dass wir von einer Flüchtlingswelle überschwemmt werden die unser Land wirrschaftlich überfordern könnte. Wer sich mit dem Leiter der Mülheimer Ausländerbehörde, Udo Brost, und mit der Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums, Martina Kleinewegen, über die lokale Flüchtlingssituation unterhält, bekommt ein sehr viel differenzierteres Bild. Fragen und Antworten zu einem Thema, das bewegt und polarisiert.

Frage: Wie viele Flüchtlinge leben in Mülheim?

Antwort: Zurzeit leben in Mülheim 326 Flüchtlinge und 450 bereits anerkannte Asylbewerber. Bis Ende des Jahres könnten noch einmal 150 bis 200 Flüchtlinge dazu kommen. Anfang der 90er Jahre waren es in der Spitze bis zu 2700.

Frage: Woher kommen die Flüchtlinge?

Antwort: Die meisten kommen zurzeit aus dem zu Russland gehörenden Tschetschenien, aus Afghanistan, Serbien, Mazedonien, Syrien und dem Irak.

Frage: Wo werden die Flüchtlinge untergebracht?

Antwort: Anders als Anfang der 90er Jahre werden Flüchtlinge heute nicht mehr in Wohncontainern, Turnhallen und Schulen einquartiert. Stattdessen gibt es vier städtische Gebäude mit Flüchtlingswohnungen und 46 Wohnungen, die von der Stadt für Flüchtlinge angemietet werden.

Frage: Wie viel Flüchtlinge muss Mülheim aufnehmen?

Antwort: Die Füchtlinge, die nach Deutschland kommen, werden nach einem Zuweisungsschlüssel verteilt, der sich aus der jeweiligen Fläche und Einwohnerzahl ergibt. Danach muss NRW 21 Prozent aller Flüchtlinge aufnehmen, die nach Deutschland kommen, Mülheim etwa 1 Prozent der Flüchtlinge, die nach NRW kommen.

Frage: Was kosten die Flüchtlinge den Steuerzahler?

Antwort: Die vom Land finanzierten Sozialleistungen für einen alleinstehenden oder alleinerziehenden Flüchtling liegen bei monatlich 354 Euro. Kommen Vater, Mutter und Kind als Flüchtlingsfamilie, erhält der Haushaltsvorstand monatlich 354 Euro, sein Ehepartner monatlich 318 Euro und das Kind monatlich 274 Euro. Ist das Kind bereits über 18, erhält es monatlich 283 Euro.

Frage: Wie viel Flüchtlinge werden als Asylberechtigte anerkannt?

Antwort: Derzeit sind des weniger als zehn Prozent.

Frage: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Antwort: Ja, aber erst nach einem Jahr gestattetem Aufenthalt.

Frage: Haben Flüchtlinge eines Residenzpflicht?

Antwort: Flüchtlinge dürfen sich innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf frei bewegen. Die Ausländerbehörde kann aber, etwa bei Familienbesuchen und Festen auch Reisen in andere Bundesländer genehmigen.

Frage: Wer kümmert sich in Mülheim um Flüchtlinge?

Antwort: Bei der Stadt sind dafür das Sozialamt, die Ausländerbehörde und das kommunale Integrationszentrum zuständig. Hinzu kommen die hauptamtlichen Flüchtlingsreferate des evangelischen Kirchenkreises und der Caritas sowie der ehrenamtlich tätige Flüchtlingsrat.

Frage: Gehen Flüchtlingskinder auch zur Schule oder in die Kindertagesstätte?

Antwort: Ja. Sie werden dabei auch außerhalb der Schule vom kommunalen Integrationszentrum unterstützt. Stadtweit bieten sechs Grundschulen und sieben weiterführende Schulen (schulformübergreifend) eine entsprechende Seiteneinsteigerförderung ab.

Frage: Wie lange dauert ein Asylverfahren und wie viele Flüchtlinge werden abgeschoben?

Antwort: Mit Bescheid und anschließender rechtlicher Überprüfung dauert ein Asylverfahren im Durchschnitt zweieinhalb Jahre. 2012 wurden vier Flüchtlinge abgeschoben.

Dieser Text erschien am 23. August 2013 in der Neuen Ruhr Zeitung

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