Freitag, 7. August 2009

Das späte Erbe des Mülheimer Bergbaus

Bergbau. Das ist für Mülheim ein Thema von gestern. Stimmt. Denn die letzte Zeche der Stadt (Rosenblumendelle) wurde bereits 1966 stillgelegt. Stimmt aber auch wieder nicht. Denn die Folgen des Bergbaus bekommen wir bis heute zu spüren.

Denn überall dort, wo legal oder auch illegal, im Mülheimer Norden Kohle zu Tage gefördert worden ist, kommt es immer wieder zu Bodenabsenkungen, in den letzten Jahren zum Beispiel an der Mühlenstraße, am Winkhauser Weg oder an der Steinkuhle und jetzt am Winkhauser Talweg. Dort hat sich die Erde aufgetan.

Zuständig für die Folgeschäden des Ruhrbergbaus ist das bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelte Bergamt in Gelsenkirchen, das inzwischen dort als Abteilung für Bergbau und Energie firmiert. Der mit der jüngsten Bodenabsenkung am Winkhauser Talweg befasste Oberbergrat Dietmar Oesterle hat ein geologisches Risikokataster zu Rate gezogen, das von den Dortmunder Kollegen seiner Abteilung zusammen mit dem Geologischen Dienst des Landes im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums erarbeitet worden ist. Dieses Kataster beruht auf mehr als 100.000 Grubnboldern und Grubenkarten, die den Ruhrbergbau seit Ende des 18. Jahrhunderts dokumentieren.

Doch dieses Kataster erfasst auch nicht alle Stellen des Ruhrgebietes, an denen Kohle legal oder illegal zu Tage gefördert wurde. Denn erst 1865 wurde in Preußen die Pflicht zur Anfertigung von Grubenkarften und Grubenbildern gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat es in Kriegs- und Krisenzeiten immer wieder oberflächennahe und illegale Kohleförderung mit Schippe und Hacke gegeben. Letztere ist dem Anschein nach auch die Ursache für die jüngste Bodenabsenkung am Winkhauser Talweg.

Das bringt ein Haftungsproblem mit sich. Denn in diesem Fall kann die zuständige Abteilung der Bezirksregierung keine Bergbaugesellschaft oder deren Rechtsnachfolgerin für die Folgeschäden des Kohlenabbaus belangen. Das bedeutet, die Behörde und mit ihr das Land bleiben auf den Kosten für die Sicherungsmaßnahmen sitzen. So müssen am Winkhauser Talweg jetzt Probebohrungen durchgeführt werden, um mögliche Hohlräume, die der Kohlenabbau hinterlassen hat. Vorhandene Hohlräume müssten dann in einem zweiten Schritt mit einem Spezialbeton verfüllt werden.

Von der aktuellen Bodenabsenkung am Winkhauser ist auch ein privater Anlieger betroffen, der mit Reparaturkosten für beschädigte Abwasserleitungen rechnen muss. Denn die übernimmt weder die Bergbauabteilung der Bezirksregierung Arnsberg, die nur für die reinen Absicherungsmaßnahmen verantwortlich ist noch die Stadt und ihr Tiefbauamt, das finanziell gesehen lediglich für die Sicherung des unmittelbar von Bergschäden betroffenen Straßenkörpers zuständig ist.

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