Eine unangenehme Überraschung erlebte ich jetzt, als ich mit
einem Ruhrbahn-Bus zu einem meiner Termine fuhr. Ich wurde von einem
freundlichen Mitarbeiter der Ruhrbahn nach meiner Fahrkarte gefragt und zeigte
ihm mein Monatsticket. Doch damit wollte er sich nicht zufriedengeben. „Haben Sie
ihren Personalausweis dabei?“, fragte er mich. . Ich hatte ihn nicht dabei, weil
ich es eilig gehabt hatte und vor meinen Sprint zur Haltestelle nur meine Monatsfahrkarte
eingesteckt hatte. „Dann müssen sie innerhalb der nächsten 14 Tage mit ihrem
Personalausweis und mit ihrer Monatsticket ins Kundencenter gehen, um sich als
Inhaber des Monatstickets auszuweisen.“ Damit war ich einverstanden, nicht aber
mit der Bearbeitungsgebühr von 7 Euro, die mir der Ruhrbahn-Mitarbeiter für das
Anschauen meines Monatstickets und meines Personalausweises durch seine
Kollegin im Kundencenter in Aussicht stellte. Dagegen sind ja selbst die oft
als unverhältnismäßig hoch kritisierten Kontoführungsgebühren der Banken
bescheiden.
Man muss den Großverdienern an der Spitze der
hochdefizitären Ruhrbahn zugutehalten, dass sie sich in ihrer Gehaltsklasse
nicht vorstellen können, dass es bei ihren Fahrgästen, die nicht mit dem
Dienstwagen durchs Leben fahren können und wollen, auf jeden Euro ankommt. Das
ist nicht nur schade, sondern auch unklug, weil man mit solchen
Geschäftspraktiken auch die treuesten Kunden vertreibt und in meinem Fall dazu
führen wird, dass ich mein Monatsticket kündige und künftig nur noch mit
Vierer-Fahrkarten Bus und Bahn fahre oder zu Fuß gehe. So spare ich mir
jedenfalls die unverschämten sieben Euro für das nachträgliche Vorzeigen meines
Monatstickets und meines Personalausweises im Kundencenter der Ruhrbahn.
Dieser Text erschien am 2. Juli 2019 in der Neuen Ruhrzeitung
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