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Montag, 25. August 2014

Auf dem Boden der Tatsachen: 150 von 1000 Mülheimer Straße sind dringend reparaturbedürftig. Aner das Geld reicht jedes Jahr nur für etwa 20 Straßenreparaturen.

Der für den Straßenbau zuständige Abteilungsleiter im Tiefbauamt, Andreas Pape, hat in seinem Büro eine Karte des Straßennetzes hängen. Die Straßen, die in einem guten Zustand sind, hat er blau markiert. Straßen in einem befriedigenden Zustand sind grün gefärbt, Straßen, deren Zustand als ausreichend eingestuft werden, tragen die Farbe Gelb. Und rote Straßen sind in einem mangelhaften Zustand und deshalb akut reparaturbedürftig.

„Im Grunde laufen wir den kaputten Straßen immer hinter her“, räumt Pape ein. Würde man alle 150 Straßen, die von der Bauverwaltung die Note mangelhaft bekommen haben, auf einmal erneuern wollen, würde das nach Papes Schätzung rund 30 Millionen Euro kosten. Tatsächlich stehen den drei Stadtbezirken pro Jahr insgesamt rund drei Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung. Hinzu kommt ein Investitionsprogramm Straßenbau für größere Straßenbauprojekte von überörtlicher Bedeutung, in das unter anderem Städtebaufördermittel des Landes und Bundes fließen. Je nach Höhe der Fördermittel stehen der Stadt so pro Jahr zwischen acht und zehn Millionen Euro zur Verfügung.

„Im Schnitt reicht das Geld pro Jahr für die Erneuerung von 20 Straßen“, weiß Pape.

Kaum ist eine baufällige Straße abgearbeitet, wartet auch schon die nächste dringende Straßenbaustelle. Der Nachschub an reparaturbedürftigen Straßen, denen man, je nach Bedarf mit Asphalt, Beton oder Schotter zu Leibe rücken muss, geht also nie aus. Und der Bauhof der Stadt, der für Straßenreparaturen, aber auch für das Austauschen beschädigter Verkehrsschilder und Straßengeländer zuständig ist, kann in diesem Bereich aktuell nur 15 Mitarbeiter einsetzen und muss deshalb oft auf die Hilfe von Fachfirmen zurückgreifen.

Eine solche Fachfirma, die aus dem TÜV Rheinland und dem Ingenieurbüro Schniering besteht, kommt auch bei der Erfassung der Straßenschäden zum Einsatz. Mit einem Spezialfahrzeug, das alle Straßen abfährt und dabei die jeweils schadhaften Stellen fotografiert und deren Geodaten computertechnisch registriert, schafft man die Datenbasis für eine Liste, auf der die nächsten notwendigen Arbeiten aufgeführt werden. Allerdings wird diese Tour nur alle fünf Jahre durchgeführt. Im September und Oktober ist es wieder so weit. Regelmäßig sind dagegen die bauchtechnisch geschulten Straßenbegeher des Amtes für Tiefbau und Verkehrswesen unterwegs. Ihre Zahl ist erst in diesem Monat von drei auf sechs verdoppelt worden. Ziel der Bauverwaltung ist es, alle Straßen in der Stadtmitte mindestens einmal und alle Straßen in den anderen Stadtteilen mindestens alle zwei Wochen begehen zu lassen.

Dabei haben die Straßenbegeher, die täglich zehn bis 15 Kilometer zurücklegen, neben den Fahrbahnen vor allem die Gehwege im Blick. Dabei staunt der Laie, wenn er erfährt, dass eine hochstehende Bodenplatte oder Fliese erst ab einem Hochstand von 20 Millimetern für die Stadt zum haftpflichtrelevanten Unfallrisiko wird. Jährlich registrieren die Straßenbegeher der Stadt insgesamt rund 6000 Schäden

Besondere Sorgen machen Pape und seinen Kollegen Helmut Voß, Marion Lebbing und Frank Schöttler, die mit ihm zusammen die Vormerkliste erstellen, die Straßen, die noch vor 1970 gebaut worden sind, weil ihre Asphalt- und Schotterschicht noch erheblich dünner angelegt wurde und deshalb den steigenden Belastungen des heutigen Autoverkehrs nicht mehr gewachsen ist. Das gilt auch für die dünneren Gehwegplatten, die in den 70er Jahren im Fußgängerbereich der Leineweberstraße verbaut worden sind und dem heutigen Zuliefererverkehr kaum Stand halten können.

Neben dem motorisierten Verkehr setzen auch Frost und Tauwetter oder ausschlagende Baumwurzeln regelmäßig Geh- und Fahrwegen zu und lassen Risse, Löcher und Stolperfallen entstehen.

Da die Bezirksvertretungen und der Planungsausschuss nur einmal pro Jahr über die dringlichsten und bezahlbaren Straßenbaumaßnahmen entscheiden, die ihnen vom Amt für Tiefbau und Verkehrswesen vorgeschlagen werden, müssen viele Straßenschäden bei Gefahr im Verzug zunächst provisorisch ausgebessert werden, was zu dem an vielen Stellen sichtbaren Flickenteppich führt.

1000 Straßen schlängeln sich auf insgesamt 530 Kilometern durch das 9,1 Qudratkilometer große Stadtgebiet. 150 Straßen stehen aufgrund ihres mangelhaften Zustandes auf der Vormerklisten für dringend notwendige Straßenbauarbeiten.

Dieser Text erschien am 21. August 2014 in der Neuen Ruhr Zeitung

Donnerstag, 3. Juli 2014

Nach dem Sturm kommt die Kostenflut: Wer zahlt was?


Der Sturm ist vorüber. Die Schäden bleiben und müssen beseitigt werden. Wer zahlt eigentlich dafür? Ich fragte für die NRZ aus gegebenem Anlass bei Stadt, Feuerwehr, Mülheimer Verkehrsgesellschaft, Haus und Grund sowie beim Mülheimer Versicherungsfachmann Volker Bretz nach.

Frage: Wer zahlt für Feuerwehreinsätze?

Antwort: Sturmbedingte Einsätze, bei denen es darum geht, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, in dem zum Beispiel ein umgestürzter oder ein gegen eine Hauswand gestürzter Baum beseitigt werden muss, stellt die Feuerwehr betroffenen Hauseigentümern nicht in Rechnung. Die Kosten trägt die Stadtkasse. Die Stadt ermittelt derzeit im Auftrag des Landes die anfallenden Schadenskosten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht absehbar. Das Land will aber Hilfsmittel der Europäischen Union beantragen und den Kommunen damit unter die Arme greifen, so dass die Stadt und ihre steuerzahlenden Bürger hoffen können, die Folgekosten nicht alleine tragen zu müssen. Ist ein Baum allerdings auf einem Privatgrundstück sturmbedingt umgestürzt, ohne das öffentliches Gelände in Mitleidenschaft gezogen worden ist, wird die Feuerwehr nicht aktiv. Dann muss der private Grundstückseigentümer den umgestürzten Baum in eigener Regie und auf eigene Kosten beseitigen lassen.

Frage: Wer zahlt für Sturmschäden an Gebäuden?

Antwort: Sturmschäden gelten grundsätzlich als höhere Gewalt. Deshalb können Hauseigentümer auch nicht die Stadt verantwortlich machen, wenn zum Beispiel ein Baum, der auf öffentlichem Grund und Boden stand, auf ihr Haus gestürzt ist und dort Schaden angerichtet hat. Das gilt auch für Bäume, die zum Beispiel auf dem Grundstück eines privaten Nachbarn standen. Die Schadenskosten muss jeder Hauseigentümer über seine Gebäudesachversicherung abdecken. Der Eigentümerverband Haus und Grund, der in den letzten Tagen über 100 Anfragen beantworten musste, geht davon aus, dass alle seine 4000 Mitglieder über eine Gebäudesachversicherung verfügen, die Sturmschäden abdeckt.

Antwort: Beim städtischen Immobilienservice schätzt man die Sturmschäden, die etwa an einigen Schulen entstanden sind, als „überschaubar“ ein, weist aber auch darauf hin, dass die Stadt diese Gebäudeschäden auf eigene Kosten reparieren lassen muss, da sie die öffentlichen Gebäude nur gegen Feuer und Einbruch, nicht aber gegen Sturmschäden versichert hat.

Frage: Wer zahlt für Sturmschäden an Kraftfahrzeugen?

Antwort: Auch hier gilt das Prinzip der höheren Gewalt und des privaten Versicherungsschutzes. Wenn das eigene Auto beschädigt oder schrottreif ist, weil es im Sturm von einem umstürzenden Baum getroffen wurde, muss der Fahrzeugeigentümer die Schadenskosten über seine Teil- oder Vollkaskoversicherung abdecken. Eine mögliche Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht.

Frage: Wer zahlt für Oberleitungsschäden?

Antwort: Der Sturm hat auf breiter Front Oberleitungen der Mülheimer Straßen- und Stadtbahnlinien beschädigt. Gegen diese höhere Gewalt hat die Mülheimer Verkehrsgesellschaft keinen Versicherungsschutz. Die Kosten, deren Höhe noch nicht feststeht, muss die MVG beziehungsweise die aus den Verkehrsgesellschaften Mülheim, Essen und Duisburg bestehende Verkehrsgesellschaft Via tragen.

Frage: Wer zahlt für sturmbedingte Schäden an Bussen und Bahnen?

Antwort: Für ihre Busse hat die MVG eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, die im Schadensfall greift. Für ihre Straßenbahnen gibt es einen solchen Versicherungsschutz nicht. In diesem Fall hatte die MVG aber Glück im Unglück, weil der Sturm zumindest in Mülheim weder Busse noch Bahnen beschädigt hat.

 
Dieser Text erschien am 14. Juni 2014 in der Neuen Ruhr Zeitung

Ein Platz für den Kaiser

Als Parkplatz bleibt der Kaiserplatz in der Mitte Mülheim unter seinen Möglichkeiten, entspricht aber in seiner Funktion einer Stadt mit 174...