Posts mit dem Label Verbraucherschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Verbraucherschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 31. März 2016

Abzocke via Smartphone Verbraucherzentrale warnt am Weltverbrauchertag vor ungewollten und unwissentlich abgeschlossenen Online-Abonnements, die Kunden teuer zu stehen kommen

Als US-Präsident John F. Kennedy Anfang der 60er Jahre zum ersten Mal das politische Ziel des Verbraucherschutzes formulierte und die Vereinten Nationen seine Forderungen 1969 als Grundlage dafür nutzten, um den 15. März zum Weltverbrauchertag zu erklären, waren das Internet und Smartphones noch unbekannt.

Doch der technische Fortschritt, heute immer und überall online zu sein und damit ganz flexibel und individuell über Internetinformationen zu verfügen, hat für die Verbraucher auch seine Tücken.

Darauf wiesen gestern die Leiterin der örtlichen Verbraucherzentrale, Christiane Lersch und ihre Kollegin Ariane Jessen hin: „Wer über sein Smartphone oder mit einem USB-Stick mobiles Internet nutzt, sendet automatisch seine Mobilfunknummer an den jeweiligen Anbieter und Internetseitenbetreiber“, erklärt Lersch.

Das ist so lange kein Problem, so lange man nicht versehentlich eine Seite oder eine Internetanzeige anklickt, mit deren Hilfe sich eine für den Internetnutzer auf den ersten Blick nicht erkennbare Hintergrundseite öffnet, mit der der mobile Internetnutzer, ohne es zu merken und zu wollen, ein Abonnement abschließt.

„Diese Fälle haben sich in den letzten Wochen deutlich gehäuft. Allein heute haben wir neun Bürger beraten, die durch ein solches ungewolltes Online-Abo mit einer überhöhten Handyrechnung zu uns gekommen sind. Und im vergangenen Monat waren es insgesamt 20 in dieser Angelegenheit ratsuchende Bürger“, berichten Jessen und Lersch. Die Bandbreite der ungewollten Abos, die wöchentlich zwischen 2,99 Euro und 9,99 Euro kosten, reicht vom Horoskop über die Wettervorhersage bis zum Erotikdienst.

„Das Problem besteht darin, dass die Betroffenen mit den Anbietern der oft im Ausland ansässigen Anbieter der fraglichen Onlinedienste Kontakt aufnehmen müssen, um ihr ungewolltes und teures Abo zu stoppen“, beschreibt Lersch das Hauptproblem der geschädigten Smartphone-Nutzer.

Ihr Rat an die Verbraucher: Jede Handyrechnung genau überprüfen und mit dem Telekommunikationsanbieter eine teilweise oder totale Sperrung von Drittanbietern vereinbaren oder im Schadensfall diesem schriftlich mitzuteilen, dass man nur bereit sei, die unstrittigen Grundgebühren zu bezahlen. Lersch geht davon aus, dass die Marktwächter der Verbraucherzentralen schon bald auf die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung zugehen werden, um die offensichtliche Gesetzeslücke im Verbraucherschutzrecht und im Fernabsatzgeschäftsrecht zu schließen. Geschädigten bieten Jessen und Lersch auch eine konkrete Begleitung und Beratung an, um die ungewollten Abos wieder los zu werden.


Dieser Text erschien am 16. März 2016 in NRZ und WAZ

Mittwoch, 12. November 2014

Was kommt in die Tüte? Ein Blick in die Mülheimer Lebensmittelkontrollen


Restaurants, Imbisslokale, Metzgereien, Trinkhallen, Bäckereien, Eisdielen, Kantinen und Supermärkte. Sie alle bekommen mehr oder weniger regelmäßig Besuch von Lebensmittelkontrolleuren des Ordnungsamtes. Die Routinekontrollen sind bisher kostenlos. Das soll sich ändern, wenn es nach dem Willen des NRW-Verbraucherschutzministers Johannes Remmel von den Grünen geht.

Welche Kosten auf die routinemäßig kontrollierten Betriebe zukommen könnten, wenn sich das Ministerium nicht für eine Kostenpauschale entscheiden sollte, lässt sich an den Kosten messen, die nach einer Beanstandung für eine Nachkontrolle anfallen. Der Stundensatz eines Lebensmittelkontrolleurs liegt derzeit bei 57 Euro. Hinzu kommen 20 Euro als Fahrtkostenpauschale. Weitere 20 Euro werden fällig, wenn eine Lebensmittelprobe genommen und untersucht werden muss. Muss die Amtstierärztin als Sachverständige zur Begutachtung herangezogen werden, kommen noch einmal 78 Euro hinzu.

„Das gibt viel Arbeit und Ärger“, ahnen Heike Schwalenstöcker-Waldner und Ulrich Schäfer. Sie sind als Amtstierärztin und als Gruppenleiter für die kommunale Lebensmittelkontrolle verantwortlich.

„Wenn zum Beispiel ein Kioskbesitzer, der vor allem Lutschbonbons und Zigaretten verkauft, für eine Routinekontrolle plötzlich einen dreistelligen Betrag bezahlen soll, wird er das bestimmt nicht lustig finden“, beschreibt Schäfer das Dilemma der ministerialen Geldbeschaffungspläne. Auf der anderen Seite weiß Schwalenstöcker-Waldner: „Die Lebensmittelkontrolle ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, und die sind klamm.“

In der städtischen Lebensmittelkontrolle arbeiten derzeit fünf Mitarbeiter, die sich auf viereinhalb Stellen verteilen. Eine Stelle wird vom Land finanziert. Die anderen müssen aus der Stadtkasse bezahlt werden. Ihre Lebensmittelkontrolle kostet die Stadt, einschließlich Personalkosten, jährlich 850.000 Euro. Dazu kommen rund 396.000 Euro, die die Stadt jedes Jahr als Trägeranteil für das in Krefeld ansässige und von zehn Städten finanzierte Chemische Untersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper entrichtet. Dort werden alle Mülheimer Lebensmittelproben untersucht, die entweder von den Lebensmittelkontrolleuren genommen oder von besorgten Bürgern bei der Behörde eingereicht werden.

Ob Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder auch nur mit ihnen handeln, wöchentlich, monatlich, quartalsmäßig, halbjährlich, jährlich oder nur alle 18, 24 oder 36 Monate kontrolliert werden, hängt von ihrem hygienischen Risikopotenzial ab, das nach einem Kriterienkatalog bewertet wird: Werden verderbliche Lebensmittel verarbeitet? Handelt es sich um einen Alt- oder einen Neubau? Ist der Betrieb schon mal auffällig geworden? Veranlasst er selbstständig regelmäßig Lebensmittelproben, die er dokumentieren kann? Gibt es einen ebenfalls dokumentierten Reinigungsplan? „Eine Eisdiele oder eine Metzgerei, die mit frischen Zutaten arbeiten, haben ein höheres Risikopotenzial als ein Discounter, der vor allem mit abgepackten Produkten arbeitet“, erklärt Schwalenstöcker-Waldner.

Sie vermutet, dass der Druck auf die Lebensmittelkontrolleure zunehmen wird, wenn künftig nicht mehr nur Nachkontrollen, sondern auch die routinemäßigen und unangemeldeten Lebensmittelkontrollen bezahlt werden müssen. Andererseits kann sie sich vorstellen, dass Betriebe durch Kontrollgebühren einen zusätzlichen Ansporn haben könnten, durch sorgfältige Einhaltung der Hygiene,- Bau- und Kennzeichnungsauflagen häufigere Lebensmittelkontrollen zu vermeiden.

Natürlich würde sich die Amtstierärztin wünschen, dass zusätzliche Gebühreneinnahmen in zusätzliches Personal investiert würden, damit Lebensmittekontrollen künftig nach dem Vier-Augen-Prinzip von zwei Lebensmittelkontrolleuren durchgeführt werden könnten. Doch die Aussicht auf personelle Verstärkung beurteilt sie ebenso skeptisch wie die Zielsetzung des Ministers, wirklich kostendeckende Gebühren einzuführen. Hinzu kommt: Müsste die Stadt eine weitere Verwaltungsstelle für die Bearbeitung der neuen Gebührenbescheide einstellen, wäre das mit zusätzlichen Personalkosten von jährlich 55.000 Euro verbunden.
 

Zahlen & Fakten

 

1115 Betriebe bekommen regelmäßig und unangemeldet Besuch von Lebensmittelkontrolleuren.

2013 wurden 778 Betriebe routinemäßig kontrolliert. Hinzu kamen nach 102 Beanstandungen 82 amtlich veranlasste Nachkontrollen sowie über 200 außerordentliche Kontrollen, die zum Beispiel auf Bürgerbeschwerden oder Schnellwarnmeldungen des Landes zurückgingen. Bis Ende September 2014 wurden 884 Betriebe routinemäßig kontrolliert. Dabei kam es zu 150 Beanstandungen und 76 Nachkontrollen.

Beanstandet wurden vor allem hygienische Mängel und falsche Kennzeichnungen. Einige Beispiele aus dem Sündenregister: Zu viele Keime im Hackfleisch oder in der Sahne, Käseimitate, die als Käse und Formfleisch, das als Schinken angeboten wird.

Fehlende Fliegengitter am Küchenfenster, schmutzige Küchenböden, mit Altfett verschmierte Öfen und Küchenfliesen, zugestellte Waschbecken und das Fehlen von Papierhandtüchern und Seife, unverpackte und deshalb durch Gefrierbrand beschädigte Lebensmittel in der Tiefkühltruhe.

924 mal mussten Lebensmittelproben untersucht werden. 182 Mal kam es dabei zu Beanstandungen. In 23 Fällen, in denen 2013 vorsätzlich und wiederholt gegen Hygieneauflagen und Kennzeichnungsvorschriften verstoßen wurde, wurden Strafverfahren eingeleitet oder Buß- und Verwarngelder verhängt. 2012 gab es 32 solcher Fälle. Im laufenden Jahr sind es 28.

2014 wurden drei, 2013 fünf und 2012 elf Strafverfahren eingeleitet. 2014 wurden 21 Bußgelder zwischen 100 und 1000 Euro, 2013 waren es 14 Bußgelder zwischen 100 und 300 Euro. Und 2012 gab es 18 Bußgelder zwischen 100 und 700 Euro. Im laufenden Jahr erreichten zwölf Bürgerbeschwerden die Lebensmittelkontrolleure. 2013 waren es 11 und 2012 17.

Im laufenden Jahr haben 10 Bürger verdächtige Lebensmittelproben zur amtlichen Überprüfung eingereicht. 2013 waren es nur 5 und 2012 11.
 
Dieser Text erschien am 7. November 2014 in der Neuen Ruhr Zeitung

Schwarzes Gold

  Noch bis zum 1. Dezember kann man im Haus der Stadtgeschichte an der Von-Graefe-Straße in die Geschichte des Mülheimer Bergbaus eintauchen...