Freitag, 3. August 2018

Kinderschutz: Was die Jugendämter aus dem Fall Kevin gelernt haben

Der Kommunale Soziale Dienst unterstützt die Forderungen, die Heinz Sprenger in seinem Buch stellt. Dennoch gebe es schon ein enges Netzwerk.
Eine Obergrenze bei den Fallzahlen und eine bessere Zusammenarbeit und Kommunikation aller Beteiligten, das fordert der Dümptener Kriminalist und ehemalige Leiter der Duisburger Mordkommission, Heinz Sprenger, bekanntlich in seinem neuen Buch „KinderLos“!
Die Leiterin des Kommunalen Sozialen Dienstes (KSD), Martina Wilinski, und ihr für den Kinderschutz zuständiger Koordinator, Marc Heiderhoff, unterstützen Sprengers Forderungen. Sie weisen aber darauf hin, dass die 40 Kollegen, die sich in Mülheim mit dem Kinderschutz befassen, eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit den örtlichen Kinderärzten, Familienrichtern und Polizeibeamten pflegen.

Seit 2012 gibt es ein neues Bundeskinderschutzgesetz

Auch seien Kinderärzte nicht mehr an ihre ärztliche Schweigepflicht gebunden, wenn es um die Weitergabe von Informationen zum Schutz eines Kindes gehe. „Der Fall Kevin in Bremen hat bundesweit zum Umdenken und 2012 zum neuen Bundeskinderschutzgesetz geführt“, sagt Wilinski.
Ihr Kollege Heiderhoff geht davon aus, dass sich jeder seiner Kolleginnen und Kollegen um etwa 30 bis 50 und nicht um 100 oder 120 Fälle der sogenannten Hilfe zur Erziehung kümmert. „Und nicht jeder Fall, mit dem wir es zu tun haben, ist gleich ein Drama“, sagt Martina Wilinski.
Wenn Eltern aus sozialen, psychischen oder gesundheitlichen Gründen mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind, kann der Kommunale Soziale Dienst, mit oder auch ohne ihr Einverständnis, Hilfen zu Erziehung geben. Wie Sozialdezernent Ulrich Ernst vor wenigen Wochen im Sozial- und im Jugendhilfeausschuss berichtet hat, ist die Zahl der Hilfen zur Erziehung zwischen 2012 und 2016 angestiegen. Gab die Stadt 2012 noch 588 Euro pro Person und Jahr aus, so waren es 2016 bereits 986 Euro pro Person und Jahr. Damit liegt Mülheim im NRW-Mittelfeld.

Drei bis vier Besprechungen jährlich

Am 31. Dezember 2017 lebten in Mülheim insgesamt 13 306 Einwohner unter 21 Jahren. Von dieser Gruppe benötigten jeweils etwa drei Prozent eine stationäre oder ambulante Hilfe zur Erziehung. Während die Zahl der ambulanten Hilfen im Vergleichszeitraum nur um 0,3 Prozent anstieg, war bei den stationären Hilfen eine Verdopplung zu verzeichnen. Auf der Basis der Bevölkerungszahlen von 2017 handelt es sich bei den stationären und ambulanten Erziehungshilfen also um eine Zahl von rund 390 Fällen. Dabei heißt ambulante Hilfe zur Erziehung: Mitarbeiter des Kommunalen Sozialen Dienstes leisteten in diesen Fällen Erziehungshilfe in den Familien. Stationäre Hilfe zur Erziehung bedeutet: Sie nahmen gefährdete Kinder und Jugendliche in Obhut.
Dabei arbeiten die Kinderschützer des KSD zum Beispiel mit den Kindernotfallambulanzen der Essener Universitätsklinik und des Evangelischen Krankenhauses in Oberhausen sowie mit Bereitschaftspflegefamilien und den Jugendschutzstellen der Polizei zusammen. „Drei bis viermal pro Jahr treffen sich alle Akteure des Kinderschutzes zu interdisziplinären Fallbesprechungen“, erklärt Martina Wilinski. Kinderschutzkoordinator Marc Heiderhoff interpretiert den Anstieg bei den Hilfen zur Erziehung auch als ein Zeichen für eine größere Sensibilisierung und einer größeren Anzeigebereitschaft, wenn es um den Schutz von Kindern gehe.

Im Jahr 2017 kamen bundesweit 143 Kinder zu Tode

Dennoch bleiben erschütternde Tatsachen, die auch Heinz Sprenger, in seinem Buch „KinderLos“ benennt. Denn nach Angaben des Bundeskriminalamtes kamen im vergangenen Jahr bundesweit 143 Kinder durch ihre Eltern gewaltsam zu Tode. Das Polizeipräsidium Essen/Mülheim nennt für seinen Verantwortungsbereich zwei Kindstötungen im Jahr 2017 und eine im Jahr 2016. In beiden Jahren kam jeweils eine versuchte Kindstötung hinzu. Außerdem verzeichnete das Polizeipräsidium im Jahr 2017 69 Fälle, in denen Kinder Opfer von verbaler und körperlicher Gewalt wurden. Das waren 17 Fälle mehr als im Jahr davor.

Der Fall Kevin und die Folgen

Bremen 2006: Der damals zweijährige Kevin wird von seinem drogenabhängigen Stiefvater totgeprügelt, obwohl er bereits unter der Vormundschaft des Jugendamtes steht.
Der Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen. Und er führt 2012 zum Bundeskinderschutzgesetz, das vorsieht, die Information und Unterstützung von Eltern in Fragen der Kindesentwicklung auszubauen, vorbeugende frühe Hilfen, wie einen kommunalen Besuchsdienst für alle Eltern von Neugeborenen, einzuführen und die Netzwerkbildung, inklusive des Informationsaustausches zwischen allen maßgeblichen Akteuren des Kinderschutzes zu optimieren.

Verbesserung der Aus- und Weiterbildung

Darüber hinaus schreibt das Gesetz fest, dass das Kindeswohl und die Weitergabe entsprechender Informationen Vorrang vor dem Datenschutz hat. Und dass die für Kinderschutz zuständigen Behörden die fachliche Qualität ihrer Arbeit durch Aus- und Weiterbildung verbessern müssen. Auch ehrenamtlich tätige Jugendarbeiter müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Dieser Text erschien am 2. August 2018 in NRZ & WAZ

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