Es gibt viele Schwangerschaftskonflikte, in denen sich Frauen
über eine Abtreibung oder Aussetzung des ungewollten Kindes nachdenken.
„Viele Frauen wissen nicht, dass es seit 2014 eine legale
Alternative zur seelisch belastenden Abtreibung oder zur anonymen Babyklappe gibt,
die vertrauliche Geburt“, sagt Ulla Höhne von der
Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle des Vereins Donum Vitae (Schloßstraße
8-10). Das möchten sie und ihre Kolleginnen Bettina Bubbat van Hasseln und Christina
Radmer ändern. Auch bei Frauen aus Zuwandererfamilien gehen sie von großer
Unkenntnis über vorhandende Hilfsangebote aus. 3 der 150 Frauen, die sich unter
dem Schutz ihrer Identität und auf der Basis der Schweigepflicht von Ärzten und
Beraterinnen zur vertraulichen Geburt mit anschließender anonymer Adoption entschlossen
haben, ließen sich von Höhne, Radmer und van Hasseln begleiten.
„Eine 4. Frau, die zu uns kam, um ihr Kind vertraulich zur
Welt zu bringen, entschloss sich nach der Geburt, ihr Kind doch zu behalten“,
erinnert sich Radmer. „Frauen, die sich für diesen Weg entscheiden, können
unter voller Wahrung ihrer Identität, medizinisch betreut werden“,
unterstreicht Höhne. Ihre Kollegin van Hasseln erinnert sich an eine Frau, „die morgens zur vertraulichen Geburt
ins Krankenhaus ging und abends mit ihrer Familie am Tisch saßen, ohne dass
jemand etwas von ihrer Entbindung mitbekommen hätte.“
Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entscheiden,
müssen eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, wie die von Donum Vitae,
kontaktieren. Nur gegenüber den unter Schweigepflicht stehenden Beraterinnen
müssen sie ihre wahre Identität preisgeben, ehe sie sich ein Pseudonym zulegen,
unter dem sie medizinisch betreut werden.
Nach der vertraulichen Geburt können
die ungewollten Mütter die Klink verlassen, während ihre Kinder vom Jugendamt
in Obhut genommen und in eine vorher ausgewählte Pflege- oder Adoptionsfamilie
gegeben werden.
„So haben die Mütter das Gefühl, dass es ihrem Kind gut geht.
Außerdem können sie ihrem Kind einen Brief hinterlassen, in dem sie ihre
Entscheidung begründen“, erklärt Höhne. Außerdem hat das Kind die Möglichkeit,
mit 16 die Identität seiner leiblichen Mutter zu erfahren, soweit diese keinen
Einspruch dagegen erhebt. Und die leibliche Mutter kann sich noch während des 1.
Lebensjahres dazu entschließen, ihr Kind doch anzunehmen. Alle Akten und Fakten
lagern versiegelt im Kölner Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Bund
trägt auch die Kosten der medizinischen Behandlung während einer vertraulichen
Schwangerschaft. Mehr zum Thema unter; www.geburt-vertraulich.de - www.donumvitae-mh-ob.de oder unter
der kostenlosen Rufnummer: 0800/4040020
Dieser Beitrag erschien im Juni 2018 im Neuen Ruhr Wort
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