Freitag, 11. August 2017

Tipps für einen Polit-Pensionär

Wer Zeitung liest, wem sage ich das, weiß mehr und wundert sich entsprechend. Jetzt las ich in unserer Zeitung, dass inzwischen ein Viertel der Erwerbstätigen einen Minijob hat, um über die Runden zu kommen. Vor allem Rentner, so erfuhr ich, versuchten damit ihre Altersbezüge aufzubessern.

Zeitgleich wurde gemeldet, dass jetzt auch unser Alt-Bundespräsident Christian Wulff, auf seine noch gar nicht alten Tage als Prokurist bei einer türkischen Modefirma angeheuert hat. Das kommt mir spanisch vor. Bekommt unser ehemaliges Staatsoberhaupt nicht ein jährliches Ruhegehalt von mehr als 200.000 Euro? Muss der Mann, der zwei Jahre an der Spitze unseres Staates stand, jetzt wirklich als deutscher Gastarbeiter in die Türkei gehen?

Da schüttelt selbst mein türkischer Nachbar, der vor über 50 Jahren als Gastarbeiter an die Ruhr kam, weil er zu Hause keine Arbeit fand, altersmilde den Kopf.

Er staunt nach der Zeitungslektüre darüber, dass der Polit-Pensionär, anders als andere Empfänger staatlicher Leistungen, auch seine Einkünfte als Mode-Prokurist in der Türkei nicht auf sein Ruhegehalt angerechnet bekommt. Da staunt auch ein anderer Nachbar, der seinen Dumping-Lohn mit Arbeitsgeld 2 aufstocken muss!

Doch ich kann Ihnen helfen, Herr Alt-Bundespräsident, und dafür sorgen, dass sie über Nacht vom Buhmann zum Held des Tages werden und das ganz ohne Beraterhonorar.

Verdienen Sie in der Türkei so viel, wie sie wollen. Und Ihr Ruhegehalt stellen sie während ihrer Tätigkeit in der Türkei einfach dem Diakoniewerk Arbeit und Kultur zur Verfügung. Dort wird man ihr nicht benötigtes Ruhegehalt gut verwenden können, um Menschen Arbeit, Lohn und Lebenssinn zu geben, die keine guten Beziehungen und kein Ruhegehalt haben, auf dem sie sich ausruhen könnten.

Dieser Text erschien am 9. August 2017 in der Neuen Ruhr Zeitung

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