Samstag, 19. Oktober 2019

Kleine und große Brötchen

Wirklich spannend womit sich Juristen höchstrichterlich beschäftigen. Jetzt waren die Sonntagsbrötchen dran. Ich dachte immer das sei eine Sache der Bäcker und nicht des Bundesgerichtshofes. Aber wir sind in Deutschland. Hier muss alles ganz genau geregelt und höchstrichterlich entschieden sein. Es geht doch nicht an, dass wir sonntags einfach zu der Zeit uns ein Brötchen gönnen, zu der wir Lust darauf haben. Das muss uns schon höchstrichterlich beschieden werden. Dass wir jetzt auch sonntags zu jeder Stunde das Recht auf knackige Brötchen haben und nicht auf trockenes Brot oder Stuten zurückgreifen müssen, ist aus Sicht der Bäcker und ihrer Kunden erfreulich. Doch entscheidend bleibt, wer wo und wie in unserem Land kleine Brötchen backen muss oder sich verdient oder unverdient das dickste Stück vom Kuchen abschneidet. Denn wenn die einen hierzulande immer reicher und die anderen, die in prekären Erwerbsverhältnissen stecken, immer ärmer werden, dann hilft auch das knackigste und bestens gebackene Sonntagsbrötchen nicht darüber hinweg, dass wir als Gesellschaft bald in die Röhre schauen und der Ofen aus ist und gesellschaftspolitisch so manches anbrennt, wenn zur Freiheit des Marktes nicht auch die Fairness kommt, jedem und jeder in unserem Land ein auskömmliches Stück vom großen Kuchen zu gönnen. 

Dieser Text erschien am 19. Oktober 2019 in der NRZ

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