Samstag, 1. November 2014

Endstation Altersarmut? oder: An den Babyboomern kommt keiner vorbei - Wie sich der öffentliche Personennahverkehr auf den sozialen und demografischen Wandel einstellt

Freie Fahrt für freie Bürger. Wird das ab 2030 auch noch für die zunehmende Zahl der Rentner gelten, die dann, laut Bundesarbeitsministerium, zu mehr als einem Drittel auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, weil das Rentenniveau dann auf 43 Prozent des letzten Arbeitseinkommens absinken wird. Vor diesem Hintergrund stellte ich im Auftrag der die NRZ MVG-Sprecher Nils Hoffmann (51) die Frage, wie sich die Mülheimer Verkehrsgesellschaft schon heute auf den sozialen und demografischen Wandel einstellt.

Frage: Werden Menschen, die künftig als Rentner mit deutlich weniger Geld auskommen müssen, überhaupt noch mobil sein können?

Antwort: Wir sprechen hier von den Babyboomern, die in den 60er Jahren geboren worden sind und ab 2030 in Rente gehen. Sie werden nicht nur für den Nahverkehr, sondern für alle Dienstleister in Zukunft die Hauptzielgruppe sein. Auch Stadt, Handel und Wirtschaft müssen daran interessiert sein, dass alle sozialen Schichten dieser großen Gruppe mobil bleiben und damit am öffentlichen Leben teilhaben können. Denn Mobilität gehört nicht nur zur Grundversorgung. Sie ist auch ein Grundrecht.

Frage: Was tut die MVG schon heute für Senioren und die Fahrgäste mit kleinem Portemonnaie?

Antwort: Wir bieten Senioren ein vergünstigtes Bärenticket und sozialen Hilfsempfängern ein Sozialticket an, mit dem man monatlich für 74,60 bzw. 29,90 Euro durch Mülheim fahren kann. Dabei stellen wir fest, dass die Zahl der Bärenticket-Nutzer derzeit stagniert, während die Zahl der Nutzer des Sozialtickets leicht ansteigt.

Frage: Die MVG fährt derzeit ein Jahres-Defizit von 34 Millionen Euro ein. Kann man sich da ein Sozialticket noch leisten?

Antwort: Ein dem Sozialticket vergleichbares reguläres Monatsticket für den Bereich Mülheim würde etwa 58 Euro statt 29,90 Euro kosten. Die Differenz wird allerdings nicht von der Stadt oder der MVG, sondern aus Steuermitteln des Landes finanziert. Das bedeutet, dass das Sozialticket für Stadt und MVG kostenneutral ist und darüber hinaus unseren Kundenstamm erweitert, weil die Betroffenen (siehe oben) sonst gar nicht mobil wären. Wir erfüllen hier also eine elementare Aufgabe für unsere Stadtgesellschaft.

Frage: Aber mit dem Anteil der alten steigt auch der Anteil der in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste?

Antwort: Zur Zeit sind 15 Mobilitätsassistenten in Mülheim für die MVG im Einsatz für den Seniorenbegleitservice. Ihre Arbeit wird finanziert durch das Bundesprogramm Bürgerarbeit. Ende 2014 läuft dieses Programm aus. Zur Zeit wird aber geprüft, wie und in welcher Form dieser Service weiter aufrecht erhalten werden kann, weil dieses Angebot im Zuge des demografischen Wandels immer wichtiger wird und von unseren älteren Fahrgästen sehr geschätzt wird.

Frage: Und was tut die MVG, um Busse und Bahnen für die zunehmende Zahl mobilitätseingeschränkter Fahrgäste zumindest barrierearm zu machen

Antwort: Im ÖPNV-Gesetz NRW ist festgeschrieben, dass Busse und Bahnen in Mülheim bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein sollen. Wir sind da in Mülheim relativ weit an der Spitze, in dem wir mit Aufzügen und erhöhten Haltestelleninseln nicht nur älteren Menschen den Ein- und Ausstieg erleichtern.

Antwort: Aber ich glaube, dass wir am Ende keinen 100-prozentig barrierefreien Nahverkehr hinbekommen werden.

Frage: Ist denn zumindest ein barrierearmer Nahverkehr bis 2022 überhaupt finanzierbar und damit auch realistisch?

Antwort: In Mülheim wie in vielen finanzschwachen Kommunen in NRW wird es nur schwer möglich sein, das Ziel des barrierefreien Umbaus bis 2022 zu stemmen. Aufgrund der bis 2019 zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist aber schon jetzt absehbar, dass bis zum 1. Januar 2022 die Barrierefreiheit im ÖPNV nicht erreicht werden kann.

Antwort: Nach einer Schätzung des Deutschen Städtetages Nordrhein-Westfalen werden allein für die Umrüstung der Haltestellen in NRW Investitionen in Höhe von ca. 1,75 Mrd. Euro benötigt. Die Einhaltung des Zeitpunktes 2022 wäre laut Städtetag nur möglich, wenn etwa das Fünffache des bisherigen Investitionsvolumens eingesetzt wird. Bei Fortschreibung des derzeitigen jährlichen Investitionsvolumens wären alle Haltestellen erst im Jahr 2065 barrierefrei.

Antwort: Aus unserer Sicht ist eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch eine Gemeindefinanzreform erforderlich. Also eine Reform der Gemeindefinanzen, die die Kommunen wieder in die Lage versetzt, notwendige Investitionen selbst vornehmen zu können.

Dieser Text erschien am 16. Oktober 2014 in der Neuen Ruhr Zeitung

1 Kommentar:

  1. Es ist schon erschreckend, wie sich das Thema Altersarmut auch hier bei uns mittlerweile entwickelt. In diesem Bereich muss sich dringend etwas ändern, damit die Menschen im hohen Alter endlic wieder in Ruhe leben können.

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