Betreuung.
Dabei denkt man an Kinder oder alte Menschen, denen man Zeit und Zuwendung
schenkt. Doch wenn es um gesetzliche Betreuung von Menschen geht, die ihre
persönlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, geht es um mehr.
Es geht nicht nur um Beistand im Alltag, sondern auch um Beistand im Dickicht
der Bürokratie. Als haupt- oder ehrenamtlicher Betreuer darf man keine Angst
vor Ämtern und ungewöhnlichen Situationen haben, muss sozial, gesundheits- und
vermögensrechtliche Fragen im Interesse seines Schutzbefohlenen regeln.
„Wir haben in Mülheim zurzeit 2400 Menschen, die gesetzlich betreut werden, weil sie, wie es im Paragrafen 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschrieben wird: auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können“, erklärt Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracum die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Das Amtsgericht verlangt von den gesetzlichen Betreuern mindestens einmal pro Jahr Rechenschaft über ihre Arbeit und überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die gesetzliche Betreuung fortgeführt oder aufgehoben werden soll.
„Viele Menschen scheuen diese Verantwortung und haben Angst davor, bei Gericht gemeldet zu sein“, sagt Dagmar Auberg vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM). Der Betreuungsverein des SKFM, der demnächst (siehe Kasten) zu einer Informationsveranstaltung einlädt, sucht ebenso wie der zur Arbeiterwohlfahrt gehörende Betreuungsverein Escor händeringend ehrenamtliche Betreuer, um seine hauptamtlichen Betreuer zumindest in den leichteren Fällen zu entlasten.
Beim Betreuungsverein des SKFM werden derzeit 199 Klienten betreut, Bei Escor sind es 50. Beim SKFM arbeiten es vier haupt- und 59 ehrenamtliche Betreuer. Bei Escor kümmern sich zwei hauptamtliche und 20 ehrenamtliche Betreuerinnen und 50 zu betreuende Menschen.
„Meistens handelt es sich dabei aber um Angehörige. Wir haben nur fünf Leute, die sich rein ehrenamtlich und aus sozialem Interesse um Menschen kümmern, die gesetzlich betreut werden müssen“, beklagt Auberg. Sie wünscht sich „Robin-Hood-Persönlichkeiten“, die „einfühlsam mit einem hilfsbedürftigen Menschen umgehen können, sich im Umgang mit Ämtern auskennen, keine Angst vor Ärzten und Krankenhäusern haben und verantwortlich mit Geld umgehen können.“
Doch Frank Hoeke von der beim Gesundheitsamt angesiedelten Betreuungsbehörde (siehe Zitat) kann die Zurückhaltung verstehen, obwohl ehrenamtliche Betreuer über die Betreuungsvereine haftpflichtversichert und von diesen nur mit einfacheren Fällen betraut sind. „Viele Betreuungsfälle sind aufgrund von ungeklärten sozial- und gesundheitsrechtlichen Ansprüchen, vor dem Hintergrund von Vermögensfragen oder auch aufgrund psychischer Erkrankungen so komplex, dass man dafür einen hauptamtlichen Betreuer braucht,“ meint er. Zurzeit sind 50 bis 60 Berufsbetreuer für die Behörde im Einsatz. Ihre Zahl hält Hoeke für ausreichend. Doch mit Sorge sieht er die steigende Zahl von ungeklärten Betreuungsanträgen, die seine Behörde prüfen muss. Oft, so Hoeke, seien Betroffene im gesetzlichen Sinne gar nicht betreuungsbedürftig, sondern fielen durch die Lücken im sozialen und medizinischen Betreuungssystems oder seien mit dem Dickicht des Sozial- und Gesundheitsrechtes überfordert. Deshalb fordert er einen sozialpsychiatrischen Dienst, der ältere Menschen aufsucht, um ihren tatsächlichen Hilfebedarf rechtzeitig zu klären.
„Wir haben in Mülheim zurzeit 2400 Menschen, die gesetzlich betreut werden, weil sie, wie es im Paragrafen 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschrieben wird: auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können“, erklärt Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracum die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Das Amtsgericht verlangt von den gesetzlichen Betreuern mindestens einmal pro Jahr Rechenschaft über ihre Arbeit und überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die gesetzliche Betreuung fortgeführt oder aufgehoben werden soll.
„Viele Menschen scheuen diese Verantwortung und haben Angst davor, bei Gericht gemeldet zu sein“, sagt Dagmar Auberg vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM). Der Betreuungsverein des SKFM, der demnächst (siehe Kasten) zu einer Informationsveranstaltung einlädt, sucht ebenso wie der zur Arbeiterwohlfahrt gehörende Betreuungsverein Escor händeringend ehrenamtliche Betreuer, um seine hauptamtlichen Betreuer zumindest in den leichteren Fällen zu entlasten.
Beim Betreuungsverein des SKFM werden derzeit 199 Klienten betreut, Bei Escor sind es 50. Beim SKFM arbeiten es vier haupt- und 59 ehrenamtliche Betreuer. Bei Escor kümmern sich zwei hauptamtliche und 20 ehrenamtliche Betreuerinnen und 50 zu betreuende Menschen.
„Meistens handelt es sich dabei aber um Angehörige. Wir haben nur fünf Leute, die sich rein ehrenamtlich und aus sozialem Interesse um Menschen kümmern, die gesetzlich betreut werden müssen“, beklagt Auberg. Sie wünscht sich „Robin-Hood-Persönlichkeiten“, die „einfühlsam mit einem hilfsbedürftigen Menschen umgehen können, sich im Umgang mit Ämtern auskennen, keine Angst vor Ärzten und Krankenhäusern haben und verantwortlich mit Geld umgehen können.“
Doch Frank Hoeke von der beim Gesundheitsamt angesiedelten Betreuungsbehörde (siehe Zitat) kann die Zurückhaltung verstehen, obwohl ehrenamtliche Betreuer über die Betreuungsvereine haftpflichtversichert und von diesen nur mit einfacheren Fällen betraut sind. „Viele Betreuungsfälle sind aufgrund von ungeklärten sozial- und gesundheitsrechtlichen Ansprüchen, vor dem Hintergrund von Vermögensfragen oder auch aufgrund psychischer Erkrankungen so komplex, dass man dafür einen hauptamtlichen Betreuer braucht,“ meint er. Zurzeit sind 50 bis 60 Berufsbetreuer für die Behörde im Einsatz. Ihre Zahl hält Hoeke für ausreichend. Doch mit Sorge sieht er die steigende Zahl von ungeklärten Betreuungsanträgen, die seine Behörde prüfen muss. Oft, so Hoeke, seien Betroffene im gesetzlichen Sinne gar nicht betreuungsbedürftig, sondern fielen durch die Lücken im sozialen und medizinischen Betreuungssystems oder seien mit dem Dickicht des Sozial- und Gesundheitsrechtes überfordert. Deshalb fordert er einen sozialpsychiatrischen Dienst, der ältere Menschen aufsucht, um ihren tatsächlichen Hilfebedarf rechtzeitig zu klären.
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