Scheiden tut weh. Das ist bei den Wulffs nicht anders als bei Otto Normalbürger. In Mülheim schwankt die Zahl der jährlichen Scheidungen zwischen 416 (2011) und 492 (2008). Derzeit sind rund 13.000 von insgesamt 168.000 Mülheimern geschieden. Doch anders als beim Ex-Präsidenten-Paar, kann Scheidung auch arm machen. Das betrifft vor allem die Frauen, die oft genug als Alleinerziehende zurückbleiben.
Die Statistik der Sozialagentur spricht eine eindeutige Sprache. Danach waren Ende 2011 rund 57 Prozent aller Alleinerziehenden auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Das sind vier Prozent mehr als 2009. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Alleinerziehenden unter den Arbeitslosengeld-II-Beziehern von 14,2 Prozent (1705) auf 15,3 Prozent (1881).
Familienrechtsanwalt Andreas Schmidt bestätigt, dass geschiedene und alleinerziehende Frauen oft einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.
„Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1800 oder 2000 Euro kann der Aufbau von zwei Haushalten zu einem echten Problem werden. Gerade Frauen, die noch kleine Kinder erziehen müssen, tun sich oft schwer wieder zurück in den Beruf zu kommen und eigenes Geld zu verdienen. Das hat auch mit dem Problem fehlender Betreuungsplätze für Kinder zu tun“, schildert der Jurist das Problem.
Außerdem hat er es immer wieder auch mit Fällen von Vätern zu tun, die sich nach einer Scheidung ihrer Unterhaltspflicht für die gemeinsamen Kinder entziehen, während alleinerziehende Frauen nach einer längeren Berufspause oft Schwierigkeiten haben, eine ausreichend bezahlte Arbeit zu finden, so dass der Absturz ins Arbeitslosengeld II droht. „Und dann fehlt oft sogar das Geld für einen Schultornister oder für kleine Wünsche der Kinder. Sie sind immer das schwächste Glied in solch einer Situation. Eltern können mit einer Arbeit eigenes Geld verdienen. Aber Kinder können das nicht“, berichtet Schmidt aus seiner familienrechtlichen Anwaltspraxis.
„Geld oder Liebe?“ fragte einst Jürgen von der Lippe in einer beliebten Fernsehshow. Wenn sich ein Paar im richtigen Leben scheiden lässt, geht es meist um Geld, zum Beispiel für den Kindesunterhalt und um enttäuschte Liebe. Das hat oft auch gravierende Folgen für die, die in einer Familie zwischen den Scheidungsparteien stehen, die Kinder.
„Wir werden im Familienrecht oft mit Problemen konfrontiert, die man juristisch eigentlich gar nicht lösen kann, weil es hier nicht nur um Gesetze, sondern auch um Emotionen geht“, räumt Anwalt Andreas Schmidt ein. Und er weiß: „Weil Gefühle im Vordergrund stehen, muss man sich als Anwalt für Gespräche mit Scheidungsmandanten besonders viel Zeit nehmen. Das ist wie bei Ärzten, die sich mit ihren Patienten über eine ernsthafte Krankheit unterhalten müssen.“
Die Rechtspraxis ist eindeutig. In 85 Prozent der Fälle bekommen beide Eltern das Sorgerecht, wenn nicht ein schwerwiegender Grund, wie Alkoholismus oder Gewaltbereitschaft, gegen das Erziehungsrecht eines Elternteils sprechen. Doch in der Scheidungspraxis erlebt Schmidt immer wieder Mandanten, die dem Ex-Partner „nichts gönnen, auch nicht das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern.“ Er kennt Fälle, in denen trotz des gemeinsamen Sorgerechtes am Ende das Familiengericht entscheiden musste, an welcher Schule ein Scheidungskind angemeldet werden und wo es das Weihnachtsfest verbringen sollte, weil sich die Eltern darüber nicht einigen konnten. Auch wenn ein Elternteil in eine weit entfernte Stadt verzieht, kommt es häufig zu Problemen beim Umgangsrecht.
„Ich versuche allen Mandanten klarzumachen, dass ihre Elternverantwortung über ihre Scheidung hinaus fortwirkt und sie das Wohl der Kinder im Blick haben sollten, weil die Kinder für die Scheidung ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Aber manchmal kommen die Kinder leider zwischen die Fronten“, bedauert Schmidt.
Auch Ursula Faupel vom Kinderschutzbund kennt Scheidungsfälle, in denen Kinder von ihren Eltern instrumentalisiert werden, weil sie in ihrem eigenen seelischen Ausnahmezustand die Bedürfnisse der Kinder aus dem Blick verlieren. „Eine Scheidung ist für Kinder immer belastend. Und Spannungen zwischen den Eltern übertragen sich auf die Kinder“, betont Faupel.
In besonders kritischen und strittigen Fällen bietet der Kinderschutzbund getrennten Eltern sogar einen von Sozialpädagoginnen betreuten Umgang an, um Ängste und Vorbehalte der einen oder anderen Seite abzubauen. Das geschieht beim Kinderschutzbund an der Schloßstraße etwa ein bis zweimal pro Woche. Faupel betont aber auch:
„Die meisten Eltern, die bei uns auch Rat und Trost suchen bekommen das mit dem Umgang aber auch ganz vernünftig hin, sobald der Streit ums Sorgerecht erledigt ist.“ Für die Vorsitzende des Kinderschutzbundes steht fest: „Wir stehen immer auf der Seite des Kindes. Und das Kind will mit Vater und Mutter leben und es will, dass sich beide vertragen.“ Wie Schmidt, sieht auch Faupel einen gesellschaftlichen Wandel in der Einstellung zur Ehe, der dazu geführt hat, dass Partner sich als selbstständig und unabhängig begreifen und deshalb eher bereit sind, eine Ehe aufzugeben und sich dann einem neuen Partnern zuzuwenden.
Der Psychologe Franz Maurer schätzt, dass sich ein Drittel der Fälle, die in der von ihm geleiteten Evangelischen Beratungsstelle für Ehe,- Erziehungs,- Familien- und Lebensfragen bearbeitet werden auf die Beratung von Eltern in Trennungssituationen beziehen.
„Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Ehepartner scheiden lassen“, betont Maurer. In Beratungsgesprächen stellt er fest, dass sich Elternpaare die Entscheidung zur Scheidung nicht leicht machen und es als entspannend erleben, wenn sie in ihrer für alle Beteiligten belastenden Lebenssituation Rat von einer dritten Person erfahren, die neutral ist und Abstand zu den Dingen hat.
Mit Blick auf die Situation der von einer Scheidung in Mitleidenschaft gezogenen Kindern rät Maurer scheidungswilligen Eltern:
- Kinder brauchen den Kontakt zu beiden Eltern und das Gefühl, dass sie sich weiterhin vertrauensvoll an sie wenden können.
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- Eltern müssen ihren Kindern deutlich machen, dass ihre Scheidung nichts mit ihnen zu tun hat und das sie weiter von Mutter und Vater geliebt werden.
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- Kinder müssen erfahren, dass sich trotz der Scheidung ihrer Eltern nicht alles in ihrem Leben ändert und dass ihre Eltern für sie ein sicherer Hafen bleiben.
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- Kinder dürfen von ihren Eltern auf gar keinen Fall als Partei in den Scheidungskonflikt hineingezogen und von ihnen instrumentalisiert werden.
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- Sonst drohen schwerwiegende entwicklungspsychologische Folgen, weil Kinder in einen für sie unauflösbaren Loyalitätskonflikt gestürzt werden.
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- Dieser traumatisierende Konflikt kann dazu führen, dass Kinder langfristig in ihrem Selbstwertgefühl beeinträchtigt werden, weil sie sich als schuldig und unzulänglich empfinden und erleben.
Eltern, die in Trennungssituationen Rat und Hilfe suchen, können sich unter anderem an die Evangelische Beratungsstelle für Ehe,- Familien,- Erziehungs- und Lebensfragen am Hagdorn 23 wenden. Die Beratungsstelle ist unter der Rufnummer 0208/32014 oder per E-Mail an: beratungsstelle@kirche-muelheim.de erreichbar.
Dieser Text erschien am 9. Januar 2013 in der NEUEN RUHR ZEITUNG
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