Samstag, 10. November 2012

Wie transparent müssen unsere Politiker sein? Eine Mülheimer Umschau mit Blick auf die Kontroverse über die Rednerhonorare für SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück

Gestern hat SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück in Berlin seine Nebeneinkünfte als gut dotierter Redner offen gelegt. Die rot-grüne Landtagsmehrheit strebt eine Regelung an, wonach die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte vom ersten Euro an öffentlich machen sollen. Und die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit will die bisherige Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften neu staffeln. Statt in drei Stufen bis maximal 7000 Euro sollen die Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte künftig in zehn Stufen bis maximal 250?000 Euro angeben.


Ein Blick in das Allgemeine Rats- und Informationssystem Allrisnet, das auf der städtischen Internetseite www.muelheim-ruhr.de zu finden ist, zeigt: Auch Stadtverordnete und Bezirksvertreter geben dort zwar in der Regel ihre Berufe und ihre Aufwandsentschädigungen für ihre Mandatstätigkeit an. Doch diese Angaben sind freiwillig und Angaben über Nebeneinkünfte, die etwas über Interessen und Abhängigkeiten aussagen könnten, fehlen.

Auch Aufsichtsratsmandate werden im Allrisnet aufgeführt, aber nicht mit den entsprechenden Einkünften angegeben. Die Frage nach Beraterverträgen wird nur mit Ja oder Nein beantwortet. Mit Ja muss aber auch nur antworten, wer aktuell eine städtische Gesellschaft berät. Von einer 100-prozentigen Transparenz, die dem interessierten Bürger einen gläsernen Kommunalpolitiker vor Augen führt, der seine haupt- und nebenamtlichen Einkünfte öffentlich nachvollziehbar dokumentieren würde, kann also nicht die Rede sein.

„Ich habe noch keinen bezahlten Vortrag gehalten, aber das hat wohl auch mit Angebot und Nachfrage zu tun,“ sagt SPD-Fraktionschef Dieter Wiechering augenzwinkernd mit Blick auf die Nebenverdienste seines Parteifreundes Peer Steinbrück. Derweil fragen sich seine Ratskollegen Christian Mangen (FDP) und Eckart Capitain (CDU), ob Steinbrück angesichts seiner zahlreichen Nebentätigkeiten seinem Hauptamt als Bundestagsabgeordneter noch gerecht werden konnte.

Die Angaben, die die Stadt auf ihrer Internetseite unter den Rubriken „Anti-Korruption“ und „Transparenzoffensive“ im Allrisnet über die Stadtverordneten und Bezirksvertreter veröffentlicht hat, entsprechen nach Wiecherings Kenntnisstand dem, was das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verlangt, und dem, was der Rat 2005 mit seiner Transparenzoffensive beschlossen hat.

Unter seinem Namen erfährt man im Allrisnet, dass er Rentner ist, keinen Beratervertrag hat und keine Vereinsaktivitäten ausübt, aber Mandate in den vom Rat gewählten Aufsichtsräten ausübt, als Stadtverordneter 2011 Aufwandsentschädigungen in Höhe von 19?374 Euro und Sitzungsgelder in Höhe von 1744 erhalten hat. Auf Nachfrage hört man, dass er den Aufsichtsräten der Mülheimer Entsorgungsgesellschaft, der Mülheimer Beteiligungsholding und dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehört und dass er früher als Ingenieur bei Siemens gearbeitet hat. Mit der Angabe von Nebentätigkeiten könnte sich Wiechering anfreunden, „weil das politische Abhängigkeiten deutlich machen kann“ und er glaubt, „dass das in den nächsten Jahren auch kommen wird.“

Angesichts möglicher Interessenkonflikte zwischen beruflichem Hauptamt und politischem Ehrenamt sagt er: „Man sollte lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig rausgehen.“ Deshalb ist der stellvertretende CDU-Fraktionschef Eckart Capitain aus dem Aufsichtsrat der Mülheimer Energiedienstleistungsgesellschaft Medl ausgeschieden, als er hauptberuflich für den Mitbewerber Gelsenwasser tätig wurde. Und FDP-Fraktionschef Peter Beitz verlässt den Sitzungssaal, wenn über Belange der Mülheimer Sozialholding abgestimmt wird. Denn die wird von der Unternehmensberatung, für die auch er tätig ist, in Sachen Qualitätsmanagement beraten. Dass bei seiner Person unter Beratervertrag im Allrisnet trotzdem „Nein“ steht, kann er sich nur so erklären, dass die Stadt die Angaben, die er der Oberbürgermeisterin mitgeteilt hat, noch nicht nachgetragen hat. Eine Veröffentlichung von Auftraggebern, jenseits städtischer Gesellschaften, käme für Beitz mit Blick auf den Mandantenschutz nicht in Frage. Um erst gar nicht in den Verdacht möglicher Interessenkonflikte zu kommen, hat sich der Unternehmensberater Heiko Hendriks, der für die CDU im Rat sitzt, entschlossen, nur Aufträge außerhalb Mülheims anzunehmen, die mit der Stadt nichts zu tun haben. Auf die Frage nach der Transparenz weist Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld darauf hin, dass sie ihre Nebeneinkünfte aus Aufsichts- und Beiratsmandaten seit 2005 auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und diese bis auf einen Freibetrag von 6000 Euro pro Jahr an die Stadtkasse abführe. Auf diesem Weg kann Mühlenfeld der Stadt pro Jahr rund 250?000 Euro zukommen lassen.

Die Ratsmitglieder Beitz, Capitain und Mangen sind sich mit den beiden Mülheimer Bundestagsabgeordneten Anton Schaaf (SPD) und Ulrike Flach (FDP) einig, dass ein hauptamtliches Bundestagsmandat, das mit monatlichen Diäten von 7668 Euro vom Steuerzahler bezahlt wird mit einem ehrenamtlichen Ratsmandat, für das man eine monatliche Aufwandsentschädigung von 338 Euro und 17,30 Euro pro Sitzung bekommt, nicht gleichzustellen ist.

„Man kennt den, den man wählt, sehr genau“, sieht Schaaf einen Transparenzvorteil der überschaubareren Kommunalpolitik, in der Wähler und Gewählte nah beieinander sind. Flach weist darauf hin, dass die Befangenheitsregelung der Gemeindeordnung viel strenger sei als die Abstimmungspraxis im Bundestag. Für Schaaf, der vor seinem Einzug in den Bundestag Stadtrat und Betriebsrat der MEG war, war es keine Frage, dass er an Abstimmungen über seinen Arbeitgeber nicht teilnahm. Auch Ratsherr Mangen würde als Miteigentümer der Bürgeramtsimmobilie nie über den Mietvertrag der Stadt mit abstimmen. Anders als bei Stadtverordneten, die nicht von ihrem Mandat leben, fordert Schaaf bei hauptamtlichen Abgeordneten eine Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte „auf Heller und Pfennig.“ Auch seine FDP-Kollegin Flach, die neben ihrem Mandat Staatssekretärin im Gesundheitsministerium ist, hat keine Probleme mit der Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Sie versteht aber Unternehmer, Ärzte oder Anwälte in der Politik, die ihre Betriebseinkünfte oder Mandanten nicht veröffentlicht sehen wollen.

Auch wenn die Einkünfte aus kommunalen Aufsichtsratsmandaten unter Transparenzoffensive und Anti-Korruption im Allrisnet nicht explizit ausgewiesen sind, sieht Capitain diese in den Geschäftsberichten städtischer Gesellschaften und in Ratsvorlagen ausreichend öffentlich gemacht.

Dieser Beitrag erschien am 31. Oktober 2012 in der NEUEN RUHR ZEITUNG




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