Einstimmig und ohne kontroverse Diskussion hat eine Sondersynode des Kirchenkreises An der Ruhr am Mittwochabend im Altenhof den Weg für eine Verwaltungsfusion der Kirchenkreise An der Ruhr und Oberhausen zum 1. Januar 2024 frei gemacht. Zeitgleich billigte die Oberhausener Synode diesen Schritt mit 88 Prozent der abgegebenen Stimmen. Damit ist eine zuvor ebenfalls erwogene Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem 40.000 evangelische Christen zählenden Kirchenkreis an der Ruhr und dem Kirchenkreis-Duisburg/
Wie Kreissynodal-Vorstand Michael Meister und der unter anderem auf strategische Unternehmensentwicklung spezialisierte externe Kirchenkreis-Berater Dr. Torsten Sundmacher erläuterten, hätten die im November 2021 gestarteten Sondierungsgespräche gezeigt, dass eine zeitnahe und reibungslose Verwaltungszusammenarbeit mit dem Oberhausener Kirchenkreis eher zu machen sein werde als mit Duisburg-Dinslaken. Allerdings machte Sundmacher auch deutlich: „Je nachdem, wie sich der Schrumpfungsprozess der Kirche weiterentwickelt, werden wir in fünf, sieben oder 15 Jahren wieder dort sein, wo wir jetzt sind und dann über eine größere Lösung reden müssen.“
Bei der Abstimmung im Altenhof waren 40 von 53 Synodalen anwesend. Damit war die Grenze zur Beschlussfähigkeit überschritten, die bei 35 anwesenden Synodalen liegt. Aus den Reihen der Abgeordneten des evangelischen Kirchenparlamentes gab es nur eine Detailfrage zum Kostenverteiluungssystems zwischen den Mülheimer und Oberhausener Gemeinden.
Superintendent, Gerald Hillebrand, betonte: „Es geht hier nicht um eine Fusion der Kirchenkreise, sondern nur um den Grundsatzbeschluss für eine Zusammenlegung der beiden Kirchenverwaltungen. Wir erhoffen uns von dieser Zusammenlegung keine Einsparungen, sondern nur eine langfristige Qualitätssicherung. Indem die Personaldecke der gemeinsamen Kirchenverwaltung größer wird, lassen sich für krankheits- oder urlaubhalber ausfallende Mitarbeitende leichter Vertretungen organisieren.“
Infolge des in Mülheim und Oberhausen getroffenen Synodalbeschlusses wird jetzt eine paritätisch mit Vertretern aus den beiden Kirchenkreisen gebildete Arbeitsgemeinschaft gebildet. Sie wird den bereits vorliegenden Satzungsentwurf zum Beispiel mit Blick auf die detaillierte Organisationsplanung und einen Kostenverteilungsschlüssel nachjustieren. Endgültig abgesegnet werden soll die Zusammenarbeit und die Zusammenlegung der Kirchenverwaltungen in Mülheim und Oberhausen bei den ordentlichen Frühjahrssynoden, Mitte Mai in Oberhausen, und Anfang Juni in Mülheim.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen