Stimmen Sie dem Minister zu?
Ich habe dagegen nichts einzuwenden. Insbesondere der Entzug der Fahrerlaubnis macht Sinn. Das trifft Straftäter härter als das Ableisten von Sozialstunden, weil es hier um die Einschränkung ihrer Selbstständigkeit und Mobilität geht.
Kutschaty will Straftäter auch zu gemeinnützigen Arbeiten heranziehen.
Es gibt sicher eine Menge gemeinnütziger und auch unangenehmer Arbeiten, die Straftäter im Interesse der öffentlichen Gemeinschaft leisten könnten. Ich fände es sinnvoll, wenn zum Beispiel Jugendliche die Graffitischmierereien, mit denen sie den öffentlichen Raum verschandelt haben, selbst wieder beseitigen müssten oder sie auch zum Reinigen von Spielplätzen herangezogen würden, um so auch Vandalismusschäden wieder zu beseitigen.
Wo sehen Sie die rechtlichen Grenzen solcher sozialen Strafen?
Man kann nicht alle Delikte auf diese Weise ahnden. Es muss bei schweren Straftaten zur Abschreckung auch Haftstrafen ohne Bewährung geben. Aber bei kleineren Straftaten wie Vandalismus können klamme Straftäter, die ihre Bußgelder nicht zahlen können, schon jetzt den Antrag stellen, zu schwitzen statt zu sitzen, indem ihre Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt wird. Das spart auch Steuergelder. Denn ein Gefängnistag in NRW kostet den Steuerzahler 110 Euro.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen