Montag, 13. Juli 2009

Passprobleme sind kein Einzelfall

Weil es auf dem Weg nach Florida nicht passte, klagt die Familie Wolters jetzt auf Schadendersatz. Stadt lehnt Haftung ab
Passprobleme auf dem Weg nach USA scheinen in Mülheim kein Einzelfall zu sein. NRZ-Leserin Nicole Wolters reagierte gestern auf unseren Bericht "Nicht passgenau nach Amerika" und berichtete der Redaktion, dass es ihr beim Bürgeramt ähnlich ergangen sei, wie der Familie Wiegand-Ahles.
Wolters und ihr Mann Michael wollten im Februar 2008 zusammen mit ihren Töchtern Marlene (damals eineinhalb Jahre) und Annelie (damals dreieinhalb Jahre) zu einem einwöchigen USA-Urlaub nach Orlando/Florida fliegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, legten sie die Reisepässe ihrer Kinder zur Überprüfung beim Bürgeramt vor. Dort erhielten sie die Auskunft, Annelies Pass sei "in Ordnung" und Marlenes Pass brauche nur ein neues Foto.
Während Michael Wolters vor dem Abflug in die Ferien das Auto der Familie auf dem Langzeitparlplatz des Düsseldorfer Flughafens abstellte, erlebte seine Frau am Abflugschalter ihrer Fluglinie eine böse Überraschung. Während Annelies Pass unbeanstandet blieb, hätte Marlene nach den Passbestimmungen der USA in Orlando nicht einreisen dürfen.
Der kleine, aber feine und entscheidende Unterschied zwischen den Schwestern: Die Ältere wurde bereits geboren, bevor die USA im Oktober 2006 ihre Passbestimmungen verschärften, die für die Zweitgeborene aber Geltung hatten. Marlene brauchte also einen biometrischen und maschinenlesbaren Reisepass.
Diese Ungnade der späten Geburt kam Familie Wolters teuer zu stehen. 1000 Euro, so die Aufstellung ihrer Anwältin, waren für nichts als Ärger zu bezahlen. Flüge und Unterkunft für den einwöchigen Aufenthalt mussten storniert und umgebucht werden. Zurück in Mülheim bekamen sie auf ihre Beschwerde beim Bürgeramt die Auskunft: "Der Kollege hatte wohl einen schlechten Tag und sein Merkblatt nicht zur Hand." Für die erforderliche Ausstellung eines Express-Reisepasses für Marlene wurde ein Zuschlag von 32 Euro fällig.
Nach ihrer Rückkehr aus dem verspäteten und verteuerten Orlando-Urlaub schrieb Familie Wolters an die Oberbürgermeisterin und bekam postwendend einen Brief vom Rechtsamt, der das Bürgeramt für nicht zuständig und für nicht haftbar erklärte. Jetzt beauftragten die Wolters eine Rechtsanwältin, die auf der Internetseite der Stadt damals einen schriftlichen Hinweis auf die Zuständigkeit des Bürgeramtes für Auskünfte in allen Passangelegenheiten fand und sich sofort eine Kopie dieser Internetseite anfertigte. Zwei Tage, nachdem sich Familie Wolters mit diesem Beleg an die Stadt gewandt hatte, war der entsprechende Hinweis von der Internetseite der Stadt verschwunden.
Jetzt klagt die Familie besagte 1000 Euro beim Landgericht Duisburg ein, das die Angelegenheit am 4. September verhandeln will. Was Nicole Wolters ärgert, ist nicht der Fehler, der dem Bürgeramt bei der Überprüfung der Kinderreisepässe unterlaufen sei, sondern die Tatsache, dass sich die Stadt nicht zu einer Entschuldigung und zu mehr Kulanz habe durchringen können

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