Sonntag, 12. Juli 2009

Falscher Kinder-Pass verhinderte Reise in die USA

Die USA gelten als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Doch ihre Einreise und Passbestimmungen haben es in sich und zwar so sehr, dass auch das für Passangelegenheiten zuständige Bürgeramt in diesem Punkt keine verbindliche Auskunft geben kann und stattdessen auf die Botschaft und Konsulate verweist.
Claudia Wiegand mit ihrer Tochter Paula.
Als Claudia Wiegand und ihr Mann Magnus Ahles im Februar beim Bürgeramt für ihre heute neun Monate alte Tochter Paula einen Kinderreisepass beantragten, um zusammen mit ihr Ende Mai in die USA einreisen zu können, kreuzten sie auf dem Antragsformular „Kinderreisepass” an.
Das war ein Fehler. Richtig wäre ihr Kreuzchen bei „Reisepass für Kinder unter 18 Jahren” gewesen. Denn nur unter dieser etwas abstrus klingenden Rubrik (schließlich sind alle Kinder naturgemäß unter 18 und damit noch nicht volljährig) verbirgt sich der von den USA geforderte biometrische und maschinenlesbare Reisepass mit Sicherheitschip und Fingerabdruck.
Ohne den dürfen auch Kinder nicht ins gelobte Land der Freiheit einreisen. Doch das wussten weder Paulas Eltern noch die Sachbearbeiterin, der sie gleich zu Anfang von ihren Reiseplänen erzählten und zum Schluss das ausgefüllte Formular zur Überprüfung vorlegten. Sich arglos auf Amerika freuen ließ die Eltern auch der Vermerk im Kinderreisepass: „Gültig für alle Länder bis 2015.” Das dicke Ende kam erst kurz vor dem Abflug nach Los Angeles am 28. Mai.
Am Flughafen Düsseldorf klärte man die Eltern über die Einreise- und Passbestimmungen der USA auf. Folge: Magnus Ahles und seine Nichte mussten mit ihren gültigen Reisepässen alleine nach L.A. fliegen, um dort die festgebuchte Westküstenrundreise antreten zu können. Claudia Wiegand und Töchterchen Paula mussten dagegen zurück nach Mülheim, um auf die Schnelle einen biometrischen und maschinenlesbaren Express-Reisepass zu beantragen. Während sich Magnus Ahles und seine Nicht im amerikanischen Westen schon mal Arizona und Utah anschauten, warteten Mutter und Tochter in Mülheim auf den richtigen Reisepass fürs Kind.
Das dauerte. Schließlich war zwischendurch auch noch Pfingsten. Zum Ärger kamen die Storno- und Umbuchungskosten für Flüge und Hotels, die Paula und ihre Mutter in den USA nicht wie geplant in Anspruch nehmen konnten. Auch für den Express-Reisepass wurden zusätzliche Kosten fällig. Für einen normalen Reisepass sind 59 Euro zu berappen. Für einen Express-Reisepass wird ein Zuschlag von 32 Euro erhoben.
Wer in die USA einreisen will, braucht einen biometrischen und maschinenlesbaren Reisepass mit Sicherheitschip und Fingerabdruck.
So arg gebeutelt konnten Paula und ihre Mutter erst am 3. Juni ihren Lieben in die Neue Welt nachreisen. „Für Paula und mich sind noch Kalifornien und Nevada übrig geblieben”, erinnert sich Claudia Wiegand an ihre um eine auf zwei Wochen verkürzte Westküstentour, die ihr nur den halben Spaß, aber doppelt und dreifach Ärger und Kosten bescherte. Ihre durch die Pass-Posse entstandenen Mehrkosten von über 500 Euro, der entgangene Ferienspaß ist da noch nicht mitberechnet, möchte die Familie jetzt von der Stadt erstattet bekommen und hat ihr durch ihren Anwalt eine Kostenaufstellung zukommen lassen. Den Klageweg halten sich Wiegand und Ahles offen.
Zum schwebenden Verfahren selbst möchte der Leiter des Bürgeramtes, Reinhard Kleibrink, grundsätzlich nichts sagen. Doch für ihn liegt angesichts von rund 25 000 Personalausweisen und Reisepässen, die allein 2008 im Bürgeramt ausgestellt wurden, auf der Hand, dass seine 30 Mitarbeiter, die alle als Generalisten tätig sind, hoffnungslos damit überfordert wären, die sich ständig ändernden Einreise- und Passbestimmungen in den rund 200 Staaten der Erde rechtsverbindlich beurteilen zu können. Dies sei, so Kleibrink, siehe oben, nur den jeweiligen Konsulaten und Botschaften möglich.

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