Freitag, 20. Mai 2011

Einkaufen mit gutem Gewissen? Der Blinden- und Sehbehindertenverein warnt vor "Blindenware", die keine ist

Etwas Gutes kaufen und damit etwas Gutes tun – das hört sich gut an. Das kann man zum Beispiel tun, wenn man mit dem Erwerb so genannter Blindenware, blinde Handwerker unterstützen möchte, die in anerkannten Blindenwerkstätten etwa Bürsten, Korbflecht-, Häkel- und Knüpfwaren, Putztücher, Wäscheklammern, Pinsel, Matten Schürzen oder Segeltücher herstellen und über diese Werkstätten auch vermarkten. Das tun sie zum Beispiel auf Märkten, über ihre Online-Shops oder auch an der Haustür. Skeptisch sollte man als Kunde aber werden, wenn einem zum Beispiel Seife oder Papierwaren angeboten werden, die nicht zur Produktpalette von Blindenwerkstätten gehören.

Doch leider gibt es auch geschäftstüchtige Gauner, die den Wunsch, mit gutem Gewissen einzukaufen, für ihre Zwecke missbrauchen, indem sie ihre Produkte einfach als Blindenware anbieten.Angebote am TelefonSo ist der Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenvereins (BSV), Christa Ufermann, der Fall einer Frau zu Ohren gekommen ist, der am Telefon vermeintliche Blindenware angeboten wurde. Die Frau war Gott sei Dank vorsichtig, ließ sich Telefonnummer und Adresse geben und wandte sich an die BSV-Vorsitzende. Ufermann recherchierte und fand heraus, dass es sich bei dem Anrufer um keinen der anerkannten Anbieter von Blindenware handelte.Ufermann alarmierte sofort die örtliche Verbraucherberatung an der Leineweberstraße. Deren Leiterin Christiane Lersch rät grundsätzlich von Geschäften am Telefon ab und empfiehlt im Zweifel sich auf den Internetseiten anerkannter Blindenwerkstätten über deren Warenangebot zu informieren und erst dann dort zu bestellen. Ufermann weist darauf hin, dass alle anerkannten Blindenwerkstätten bei der Bundesagentur für Arbeitet gelistet sind.

Einen Text mit Sicherheitshinweisen hat sie jetzt auf die Internetseite des Blinden- und Sehbehindertenvereins – www.bsv-muelheim.de – gestellt. Außerdem empfiehlt sie zur weiteren Information die Internetseite www.blindenwerkstaetten.eu.Gütesiegel wird missbrauchtDarüber hinaus, so Ufermann, müssten sich reguläre Anbieter ausweisen können und ihre Waren mit einem Gütesiegel, zwei Hände, die nach seiner dreistrahligen Sonne greifen, versehen. „Dieses Gütesiegel bürgt für Qualitätsarbeit“, betont Ufermann. Sie ärgert sich über dessen Missbrauch durch unseriöse Händler. Durch diese schwarzen Schafe sieht die BSV-Vorsitzende nicht nur die Arbeit blinder Handwerker, sondern auch die Arbeit ihres Vereins in Misskredit gebracht.

„Am Ende beschimpfen uns die Leute am Telefon“, fürchtet Ufermann mit Blick auf geprellte Kunden, die das Vertrauen in die gute Sache der Blindenwerkstätten und Blindenvereine verlieren könnten. Im Zweifelsfall können sich Kunden, denen Blindenwaren angeboten werden, unter  320 25 auch an die örtliche Verbraucherberatung an der Leineweberstraße 54 wenden.

Dieser Text erschien am 19. Mai 2011 in der NRZ

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